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CAESARS COMMENTARII, IHR GEGENSTAND UND IHRE ABSICHT Freitag, 30. 07. 2010

Aus: Ulrich Knoche, in: D. Rasmussen (Hrsg.), Caesar, Wege der Forschung 43 (Darmstadt 1967) 279-338.

Die Frage nach der Absicht und Verläßlichkeit der commentarii Caesars ist sehr alt. Schon Asinius Pollio hat sich darüber geäußert und doch ist noch heute die Forschung von einer einleuchtenden Entscheidung weit entfernt. Ein Urteil indessen darüber, ob es sich hier um Werke mit lauterer geschichtlicher Absicht oder um tendenziöse Berichte handelt, ist von großer Bedeutung. Oder soll man sich mit einer mittleren Lösung zufriedengeben? Würde man damit nicht Caesar eine Halbheit zumuten, die durchaus nicht zu seinem Wesen passen will? Oder ist jene Alternative überhaupt zu modern, um auf Caesar anwendbar zu sein? Was soll dann positiv an ihre Stelle treten?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich dem Problem zu nähern. Sehr verlockend und notwendig ist der Vergleich der commentarii mit der Parallelüberlieferung. Aber vielleicht geben ja auch Caesars erhaltene Werke selber einige Auskunft über ihr Ziel und ihre Absicht, und damit über Caesars Position als Berichterstatter seiner eigenen Taten. Diesen Weg will ich hier beschreiten: es soll der Gegenstand der commentarii genau bestimmt und von da aus ihre Zielsetzung entwickelt werden; die Frage nach der Glaubwürdigkeit will ich dann hier nicht mehr erschöpfen, obwohl dieser Beitrag zugleich als eine Vorarbeit auch dafür gedacht ist.

Es wird sich empfehlen, ausgehend von einer scheinbaren Äußerlichkeit, bei der man sich auf festem Boden befindet, zum eigentlichen Kern der Frage vorzudringen. Was lehrt zunächst der Titel des „Bellum Gallicum« über Sinn, Gegenstand und Absicht des Werkes?

Der Titel „De Bello Gallico« ist sekundär; er geht vielleicht auf den Grammatiker Probus von Berytos oder seine Schule zurück. Die authentische Form des Titels ist: „C. Juli Caesaris commentarii rerum gestarum.« Das ergibt sich mit Sicherheit vor allem aus den Zeugnissen des Cicero, des Hirtius und des Sueton; die Sache wird durch die griechisch schreibenden Autoren gestützt, besonders durch Appian. Die Ober- und Unterschriften unserer Handschriften sind zwar i. a. nichtssagend und verworren, enthalten aber auch noch einige schwache Spuren der ursprünglichen Fassung des Titels.

Was bedeutet nun commentarius? - Die Frage ist durch eine Reihe von Untersuchungen mächtig gefördert, zuletzt durch Drexler, Oppermann, Seel und Bömer; und obschon noch einiges in der Schwebe bleibt, läßt sich folgendes wohl mit Bestimmtheit vertreten: Der Deutungsversuch, commentarius bezeichne den amtlichen Dienstbericht des Proconsuls an den römischen Senat, ist nicht haltbar; denn ein solcher müßte epistulae heißen oder litterae, aber nicht commentarius. - Auch Ciceros Auffassung, in deren Abhängigkeit sich offenbar Hirtius befindet , ist für uns nicht verbindlich: Cicero sieht in den commentarii des Gallischen Krieges nur potentielle Historie, ein praeformiertes Geschichtswerk, Rohmaterial für den eigentlichen Historiker, der nun erst kommen müßte; er spricht Caesars Gallischen commentarii zwar einen gewissen eigenen Wert nicht gerade ab; aber im Grunde hält er sie doch für etwas Vorläufiges.

Cicero urteilt da einseitig von seinem Standpunkt aus: für ihn ist Geschichtsschreibung lediglich die kunstmäßig-rhetorische Geschichtsschreibung, der Poesie nahestehend, ein Werk, dem man um der Ergötzung willen auch Unwahrhaftigkeiten gerne nachsieht, ein opus oratorium maxime. Er befindet sich damit in der Tradition, sagen wir, des Kallisthenes.

Es besteht Grund zu der Annahme, daß dies von Caesars Seite ganz anders aussah. Einem Manne wie Pompeius oder Cicero war viel daran gelegen, die eigenen Taten durch einen fähigen Literaten verherrlichen zu lassen; Caesar hat seine Taten schlicht selber aufgezeichnet, und seine Kraft macht dabei keinen großen Lärm.

Wir wissen von dem großen Unterschied zwischen Caesars und Ciceros stilistischen und darstellerischen Zielen: Caesar legte das Schwergewicht auf die Latinitas, auf das Latine loqui; und zwar erstrebte er von Jugend auf eine Reinigung der consuetudo, des oft fehlerhaften Sprachgebrauchs, durch eine Theorie (ars), und zwar durch die analogistische Theorie, um so im Ausdruck den fehlerfreien sermo zu erreichen Er wollte die gefällige klassische Umgangssprache in ihrer richtigsten, einfachsten und reinsten Ausdrucksform. So sind Reinheit, Klarheit und Prägnanz seine, obersten Ziele gewesen, nicht Schmuckwerk oder Fülle, vornehmlich in den commentarii: das ist der Inbegriff ihrer elegantia und castitas. Natürlich beherrschte Caesar, der Schüler des Apollonios, auch die Wirkungsmittel der kunstmäßigen Rede vollkommen; aber in den commentarii hat er damit zurückgehalten und wohl nur in einigen Reden von diesem Können Gebrauch gemacht. Das allgemeine Kennzeichen der commentarii ist vielmehr ihre staunenswerte Schlichtheit, Einheitlichkeit und Genauigkeit im lateinischen Ausdruck. So wird, von der Eleganz des Wortgebrauches im einzelnen abgesehen, schon im Ausdruck mit größter, gleichbleibender Sorgfalt das Sichere vom Wahrseheinlichen, und dies vom Nur-Möglichen, werden die feststehenden Tatsachen von den nur berichteten, indes noch nicht bestätigten, und diese wieder von Vermutungen unterschieden, die mehr oder minder begründet sind .

Cicero meint dagegen, die Latinitas könne man sich leicht aneignen, dafür bedürfe es keiner Theorie. Er ist kein so rigoroser Anhänger der strengen analogistischen Theorie wie Caesar; er hielt vielmehr im Ausdruck am rechten Ort auch subjektive Willkür für berechtigt, z. B. in Rücksicht auf den Wohlklang. So ist denn, allgemein gesprochen, Ciceros Material nicht der lateinische sermo, sein Ziel ist nicht einfach Reinheit und Klarheit, er strebt vielmehr nach dem ornate loqui, sein Material ist die oratio, die anspruchsvolle Kunstprosa mit ihren Redefiguren, ihren Klangmitteln und all ihrem sonstigen Schmuck; und für diese, nicht für die Latinitas, verlangt er allerdings eine Theorie, so wie er sie selber am eindrucksvollsten in den Büchern „De oratore" vorgetragen hat.

Wie entschieden Caesar für seine Person dies stilistische Ziel abgelehnt hat, läßt sich sehr hübsch aus dem ironischen Satze ablesen, der Caesars Anticatones an Cicero begleitet hat: man dürfe diese Rede eines schlichten Kriegsmannes selbstverständlich nicht mit der rednerischen Gewalt eines begabten Redekünstlers vergleichen, der obendrein noch viel Zeit darauf verwende — einem Satz, der dann später auch bei Quintilian nachklingt. Ob Cicero, der pater patriae und verhinderte Triumphator, es gern gehört hat, gerade als bezeichnet zu werden? Und Caesar selber hat seine viele Zeit an ganz andere Dinge gewandt als gerade an die Peile des stilistischen Ausdruckes in.

So könnte man sagen: Caesars Ziel ist das docere, Ciceros oberstes Ziel das movere, das Hinreißen. Mag also Cicero an Cae sars „Bellum Gallicum« das Fehlen der rhetorischen Fülle als einen Mangel bedauert haben, so spricht doch alles dafür, daß Caesar selber mit diesen sieben Büchern etwas Abschließendes geben wollte, allerdings nicht im Sinne der dramatisch-packenden Historiographie. Von ihr hat er sich schon im Titel klar distanziert: er hat seine Bücher nicht historiae genannt, sondern commentarii.

Woran denkt nun der Römer bei dem Wort commentarius? Ebenso wie sein griechisches Äquivalent bezeichnet commentarius die Gedächtnishilfe; aber es ist ein altes Vorurteil, commentarius bezeichne ausschließlich das Konzept, die ungeformte oder die nur halbgeformte Notizenmasse. Gewiß, das konnte ein commentarius durchaus sein; aber es gab im Altertum auch höchst formvollendete commentarii. Da hatte z. B. Cicero einen griechisch geschriebenen commentarius seines Consulatsjahres an Poseidonios geschickt, den bedeutendsten Geist der damaligen griechischen Welt, mit der Bitte, seine Taten in griechischer Sprache, gewissermaßen als Enkomion, darzustellen. Poseidonios lehnte das ab, sehr urban, und antwortete, Ciceros commentarius sei eine so vorzügliche Leistung, daß er selber es durchaus nicht besser machen könne und Cicero nahm das merkwürdigerweise ernst. Nun ja, schreibt er an Atticus, das Büchlein habe ja auch den ganzen Parfumladen des Isokrates, die Schminkkästchen der Isokrateer und dazu noch einige Beigaben der aristotelischen Kosmetik aufgebraucht.—Das ist doch das Eingeständnis, daß Cicero sich bei diesem commentarius auch im Formalen die allergröße Mühe gegeben hat; und dann bittet er den Freund, doch für die größtmögliche Verbreitung dieses commentarius in der griechischen Welt zu sorgen; er erwarte sich davon Aufklärung und allgemeines Verständnis für sein eigenes Handeln.

Dies Beispiel zeigt, daß es außer den formlosen commentarii, die einem kleineren Kreise bestimmten Wissensstoff vermitteln wollten, wie z. B. die juristischen commentarii der älterer Zeit, im Altertum auch durchgeformte commentarii gab, die sich an die breite Öffentlichkeit wandten. Formlosigkeit und Formvollendung waren also keine wesentlichen Merkmale der literarischen Form des commentarius. Was waren nun wirklich wesentliche Merkmale?

Der Blick ist da auf eine ganz spezielle Verwendungsmöglichkeit des Wortes zu richten. In den Verrinen zitiert z.B. Cicero ein Dekret des Verres, also einer römischen Amtsperson, ex ipsius commentario (II 5, 54 u. ö..), d. h. aus seinem privaten Amtsjournal. Weiter hören wir durch Varro von commentarii consulares, wir hören von commentarii pontificum, vielleicht von commentarii regum, und Dionys von Halikarnaß (A. R. 1, 74, 5) erwähnt d. h. commentarii censorii, die vom Vater auf den Sohn vererbt werden. Das ist eine überaus wichtige Angabe; denn sie lehrt, daß diese commentarii keine offiziellen Dokumente waren, sondern zum Privateigentum des Mannes gehörten; sonst könnte er sie ja nicht vererben. Daraus ergibt sich der spezielle Sinn, den das Wort commentarius annehmen kann: es sind die Aufzeichnungen der Privatkanzlei einer römischen Amtsperson zum privaten Gebrauch.

Diese spezielle Bedeutung hat Caesar offenbar mit seinem Titel für die Bücher des Gallischen Krieges gemeint. Selbstverständlich ist der Titel insofern im übertragenen Sinne gebraucht, als es sich ja um ein literarisches Werk handelt. Caesar wandte sich damit an die breite Offentlichkeit; an dieser seiner Absicht ist gar nicht zu zweifeln. Außer vielem anderen beweisen das z. B. schon die eingefügten Reden. Ein wichtiger Teil von ihnen hat ja die Funktion, die Triebkräfte des Geschehens oder die Ziele der Handelnden vor der Geschichte aufzuzeigen; an einer anderen Stelle entwickelt Caesar verschiedene Möglichkeiten eines historischen Entschlusses in der Form eines Kriegsrates. In all diesen Fällen legt er also eigene Gedanken den verschiedenen Teilnehmern am historischen

Geschehen, von denen er jeweils spricht, selber in den Mund. Die Einheit der historischen Vorgänge mit ihren Wurzeln und Resultaten mag dadurch stärker zum Ausdruck kommen als im modernen Geschichtswerk; denn wir pflegen ja i. a. die eigentliche Geschichtsdarstellung vom Raisonnement über die Motivation u. ä. sorgfältig zu trennen, was natürlich auch Caesar mitunter tut, im „Bellum civile« übrigens häufiger als im »Bellum Gallicum". Aber schon durch die Aufnahme von Reden in seine commentarii stellt sich Caesar in die historiographische Tradition, auch durch die Aufnahme charakteristischer Aussprüche, und er erweitert damit den Rahmen des commentarius erheblich nach der Seite der pragmatischen Geschichtsschreibung. Daß Caesar zugleich in seiner Darstellung hohe künstlerische Anforderungen erfüllt, ist durch einige neuere Arbeiten sehr anschaulich geworden.

Was trotz alledem für den römischen Leser bereits durch den Titel stark betont wird, das ist der Wahrheitsanspruch des Werkes. Es will nicht eine historische Monographie sein im Sinne der üblichen rhetorischen Geschichtsschreibung sondern die literarische Gestaltung des authentischen Aktenmaterials aus der Privatkanzlei des römischen Proconsuls während seiner Amtszeit in Gallien, und zwar für die breite Offentlichkeit. Sie verzichtet, mit Ausnahme von wenigen Höhepunkten, auf die Mittel der Schulrhetorik und will gerade durch die betonte Schmucklosigkeit ihre Sachlichkeit und ihren Anspruch auf Wahrhaftigkeit um so nachdrücklicher betonen.

Wesentlich ist nun die nähere Bestimmung des Titels durch die Worte rerum gestarum. Damit wird der Gegenstand für ein römisches Ohr klar bestimmt und eingegrenzt; denn die res gestae gehören einzig in den Bereich des Militärischen. Durch diese beiden Worte wird also bereits in der Überschrift gesagt, daß Caesar durchaus keine Gesamtdarstellung der Vorgänge in Gallien geben wollte; sein Thema ist vielmehr ein ganz spezielles: es behandelt die militärischen Maßnahmen und Ereignisse.

Das Werk in dieser seiner Profilierung soll nun hier nicht in seine Traditionslinie eingeordnet werden, die man über Sullas Memoiren zum Werk des Catulus und weiter bis zur zwiefachen griechisch-römischen Wurzel zurückverfolgen kann; ich will nur eben die Konsequenz für die Abfassungsart und Abfassungszeit erwähnen. Wie ich mit H. Drexler und anderen glaube, können die „commentarii rerum gestarum" erst geschrieben sein, nachdem die res vollbracht waren und sich dem Betrachter als eine organisch zusammengehörige Einheit darstellten, d.h. nach der Gefangennahme des Vercingetorix i. J. 52. Dies Ereignis hat Caesar offensichtlich als den Abschluß der Gallischen Unternehmung angesehen, und in Rom urteilte man nicht anders: es wurde damals nicht nur ein Dankfest von zwanzig Tagen beschlossen, was Caesar im letzten Satz der commentarii ausdrücklich verzeichnet, sondern Marcellus, einer der heftigsten Feinde Caesars, regte an, da jetzt der Gallische Krieg zu Ende sei, könne Caesar ja auch sein Heer entlassen. So ist die Annahme gut begründet, daß Caesar die sieben Bücher über den Gallischen Krieg nicht nacheinander, Jahr für Jahr, in die Öffentlichkeit geschickt, sondern daß er sie rasch und in einem einzigen Zuge im Herbst des Jahres 52 niedergeschrieben hat.. Die Publikation dürfte dann im ersten Drittel des Jahres 51 erfolgt sein. Es wäre somit ein Werk, das schon im Titel ungetrübte Wahrheit verspricht, die Wahrheit allerdings über ein klar abgegrenztes Teilgebiet des gesamten Geschehens, über die res gestae Caesaris, ein Werk, das durch seine Publikation unzweifelhaft zugleich—docendo—dem privaten Ansehen seines Autors dienen wollte. Denn Caesar hat die Eroberung Galliens wohl für die bedeutendste Legitimation seines Anspruches auf die beneficia des römischen Volkes angesehen. Zugleich bewies sein Werk in aller Sachlichkeit, daß jetzt sein Kriegsruhm dem des Pompeius durchaus gleichkam, und vielleicht mag Caesar nebenbei auch ein wenig an die gloria ingeni gedacht haben. Dies Werk also wurde im Frühjahr 51 der römischen Öffentlichkeit bekanntgemacht, und das war, wie man weiß, in Caesars politischer Laufbahn ein ganz außerordentlich wichtiger Zeitpunkt.


Aus:
Caesar
Detlef Rasmussen
1967 Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt



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