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| ES GAB EINEN AUGENZEUGEN |
Freitag, 30. 07. 2010 |
GROSSHERZÖGLICH HESSISCHES GYMNASIUM FRIDERICIANUM zu LAUBACH. BERICHT ÜBER DAS SCHULJAHR 1902-1903 GRÜNBERG, BUCHDRUCKEREI VON HEINRICH ROBERT 1908
Liegt der Schilderung des Untergangs der fünfzehn Kohorten im Lande der Eburonen bei Caesar bell. gall. V 26-37 der Bericht eines Augenzeugen zu Grunde?
von Lehramtsassessor Dr. K. Fr. Adami.
Die Schilderung des Unterganges der fünfzehn Kohorten unter dem Befehl der Legaten Sabinus und Cotta im Lande der Eburonen gehört zu den Partieen in Caesars Kommentaren über den gallischen Krieg, welche Ereignisse behandeln, bei denen Caesar selber nicht zugegen war, bei deren Darstellung er also auf den Bericht Anderer angewiesen war.
Die Frage ist nicht ununtersucht geblieben, ob und wieweit sich etwa die Benutzung solcher Berichte noch in der uns vorliegenden Form der Kommentare nachweisen lässt.
Vor allem trat Petersdorff: C. Julius Caesar num in bello gallico enarrando nonnulla e fontibus transscripserit, Belgard Progr. 1879, dieser Frage näher. Gestützt auf eine sprachliche Untersuchung der betreffenden Partieen, kam er auf Grund sprachlicher Abweichungen von Caesars Schreibart zu der Ansicht, dass in den Teilen, in denen Unternehmungen der Legaten Cicero und Labienus erzählt werden, die Berichte dieser Legaten zum Teil wörtlich herübergenommen sind, und dass ein ähnliches Verhältnis auch bei den übrigen in Frage kommenden Partieen anzunehmen ist.
Die Ausführungen Petersdorffs fanden Beifall, zum Teil auch Erweiterungen und Ergänzungen, sie stiessen aber auch auf entschiedenen Widerspruch. Die früheren Arbeiten zusammenfassend hat dann Ehrenfried unternommen, in seiner Dissertation: Qua ratione Caesar in cornmentariis legatorum relaliones adhibuerit, Wircep. 1888, einmal S. 35 ff. die Beweisstellen Petersdorffs zu entkräften und S. 1 27 mehr aus allgemeinen Gründen zu zeigen, dass Caesar mündliche Berichte seiner Offiziere zwar benützte, sie aber bei der Abfassung der Kommentare nur dem Gedächtnis nach bearbeitete, sodass also in allen Teilen Caesars eigene Auffassung und Darstellung vorliegt.
Unter Voraussetzung der Ergebnisse dieser Abhandlung hat dann z. B. 0. Sumpff: Caesars Beurteilung seiner Offiziere in den Commentarien vom gallischen Kriege I 1892, II 1893 alle Teile unbedenklich als von Caesar stammend seinen Ausführungen zu Grunde gelegt, wie auch von gleichem Standpunkte aus Fabia seine Schrift: De orationihus quae sunt in commentariis Caesaris de bello Gallico, Paris 1889 geschrieben hat.
Gleichwohl scheint es nicht aussichtslos, dieser Frage nochmals näher zu treten. Denn wenn Petersdorff und Ehrenfried ihre Untersuchungen auf alle in Frage kommenden Partieen allgemein erstreckt haben, Ehrenfried sogar auch auf die betreffenden Partieen im bellum civile, scheint bei beiden die Gefahr nicht ganz vermieden zu sein, dass sie über die Grenze des Übersehbaren hinausgegangen sind, wo sich dann die Beurteilung des Einzelfalles leicht verschiebt, wenn Petersdorff in seiner knappen Aufzählung die sprachlichen Eigentümlichkeiten allein berücksichtigt, Ehrenfried dagegen sich grösstenteils auf Betrachtungen mehr allgemeiner Natur stützt, so scheinen beide in ihrer Beweisart, der eine zu wenig der andere mindestens nicht genug der Forderung genug getan zu haben, dass sich die sprachlichen und sachlichen Erwägungen ergänzen müssen.
Zu einem gesicherten Resultate wird man erst dann gelangen, wenn jeder Einzelfall nach beiden Seiten, der sprachlichen wie der sachlichen, auf unsere Frage hin betrachtet ist, wobei dann deren Beantwortung durchaus nicht in jedem Falle die gleiche sein muss. Diese Aufgabe zu lösen für den in der Überschrift genannten Abschnitt V 26 37, soll im Nachstehenden versucht werden.
Die beiden Hauptbeteiligten, Sabinus und Cotta, fallen im Kampfe, von ihnen kann keine Mitteilung ausgegangen sein. Wie kaum aber sonst berichtet hier Caesar klar und bestimmt, woher ihm die Nachrichten zugegangen sind: V 47,4 Labienus interitu Sabini et caede cohortium cognita . . . litteras Caesari remittit . . . rem gestam in Eburonibus perscribit und V 52, 4 De casu Sabini et Cottae certius ex captivis cognoscit. Labienus selber erfährt von dem Unglück durch die wenigen Entkommenen V 37, 7: Pauci ex proelio elapsi incertis itineribus per silvas ad Titum Labienum legatum in hiberna perveniunt atque eum de rebus gestis certiorem faciunt. Er kann nun deren Erzählung benützend einen selbständigen Bericht an Caesar geschickt haben, es lässt sich aber auch denken, dass er einen der Überlebenden zu einem schriftlichen Bericht aufforderte und dann dessen Darstellung seinem Briefe beilegte. Die Worte selber V 47, 4 lassen keine Entscheidung zu; es genüge vorerst, diese Möglichkeiten im Auge zu behalten.
Versuchen wir zunächst auszuscheiden, was in Caesars Darstellung auf die captivi zurückgehen mag, so ist zu beachten, dass bei den Mitteilungen der gefangenen Gallier schon wegen der Schwierigkeit der Verständigung nicht an eine zusammenhängende Darstellung zu denken ist, sondern dass sie nur in Ergänzungen solcher Art bestanden haben, von denen die entronnenen Römer nichts wissen konnten. In diesem Sinne wird man auch Caesars Worte certius cognovit richtig auffassen. Als solche Ergänzung ist zu betrachten zunächst die Mitteilung 37, 6 nocte ad unum omnes desperata salute se ipsi interficiunt, wovon die ex proelio Entronnenen nichts wissen konnten, die Feinde aber am nächsten Morgen sich bald überzeugten. Ferner wird man auch die 34, 1, 3 erwähnten Befehle des Ambiorix auf die Mitteilung dieser Gallier zurückführen dürfen, wenn auch die Römer aus dem Effekt auf die Worte schliessen konnten. Weiter wird man hierher rechnen, was von dem tapferen Adlerträger Lucius Petrosidius 37, 5 erzählt wird, dessen Heldenstück die aus der Schlacht Entronnenen nicht erzählen konnten, dessen Namen aber zwar die Gallier natürlich nicht kannten, Caesar aber wenn nicht wusste, so doch leicht feststellen konnte.
Es ist zu beachten, dass sich in diesen angeführten Teilen sprachliche Abweichungen nicht finden. Der Ausdruck 37,0 se ipsi interficiunt für das gewöhnliche mortem sibi consciscere (so I 4,4) wird kaum stärker zu betonen sein, ist auch mit Recht von Petersdorff nicht aufgeführt. So steht nichts im Wege, diese bisher herausgehobenen Teile als von Caesar stammend zu betrachten.
Wie verhält es sich aber mit der übrigen Darstellung? Ist sie ebenso wie die eben hervorgehobenen Teile Caesars eigene freie Gestaltung, entworfen nach den ihm durch Labienus zugegangenen Nachrichten in ähnlichem Sinne etwa, wie nach den Mitteilungen der Gefangenen jene ersten Teile von ihm geschrieben wurden, oder hat Caesar dabei den Bericht eines Augenzeugen zu Worte kommen lassen so, dass die Spuren dieser Quelle noch erkennbar sind?
Keinem, der diese Kapitel liest, wird die überaus lebhafte, anschauliche Darstellung entgehen, die dramatische Behandlung, ein gewisser erregter Ton der Erzählung. So soll Caesar geschrieben haben, volle zwei Jahre nach dem Ereignis, im Wesentlichen auf kurze Notizen angewiesen, nachdem bereits der Rachezug gegen die Eburonen und so viel Anderes, weit Wichtigeres geschehen war? Nur noch einmal in den Kommentaren findet sich diese Wärme der Erzählung, aus der die innere Teilnahme des Darstellers herausatmet, in den Erzählungen des siebenten Buches. Hier aber versteht man es, wie Caesar, der nach der jetzt wohl allgemein geltenden Annahme Schneiders seine Kommentare während des Winters 51-50 schrieb in Bibracte, noch ganz unter dem Eindruck der jüngst erlebten grossen Anstrengungen und Erfolge zu dieser Wärme kam. Ebenso drängt auch bei unserer Episode der allgemeine Eindruck zu der Annahme, dass hier jemand zu Worte kommt, der die Katastrophe selbst miterlebt hat, bei dem die Erinnerung an die erlebten Vorgänge noch frisch ist, und die innere Erregung noch in seinen Worten hindurchklingt.
Aber kann dieser allgemeine Eindruck bei der Prüfung der Einzelheiten bestehen? Die Lebhaftigkeit der Darstellung wird besonders durch die eingelegten Reden bewirkt, die sich selten so gehäuft finden. Der Ausgangspunkt und die Veranlassung zu der ganzen Katastrophe liegt in der Rede des Ambiorix. Ist diese Rede freie Erfindung Caesars, entworfen nach den Andeutungen der Überlebenden, oder hat er sie aus dem ihm vorhegenden schriftlichen Berichte herübergenommen?
Im ersteren Falle standen ihm bei der Abfassung etwa noch die Mitteilungen des Cicero zur Verfügung, bei dem ein ähnlicher Übereinstimmungsversuch gemacht wird 41, 2 6. Aber gerade ein Vergleich zwischen diesen beiden Reden wird dazu dienen, klar zu sehen. Dass Cicero sich von diesen Redensarten nicht fangen liess, nach der Erwähnung des Todes des Sabinus und nachdem Ambiorix selbst die Katastrophe bestätigt hatte, war keine grosse Sache. Die Entschliessung des Sabinus aber war in der Tat um vieles schwieriger. Die Rede des Ambiorix ist so fein ausgeklügelt, die einzelnen Teile auf ihre Wirkung hin so klug durchdacht und angeordnet, dass man nur mit grösstem Unrecht die erreichte Täuschung des Sabinus diesem zum Vorwurf machen kann. Zudem sollte der Abzug nach der Meinung des Sabinus durchaus nicht nur zur eigenen Rettung dienen, sondern dieser Entschluss ist vor allem auch aus dem Gedanken gefasst, dem nächsten Winterlager Hülfe und Verstärkung zu bringen, vergl. 27, 5; 30, 3.
Hätte Caesar diese Rede entworfen und mit seiner Darstellung gar die Absicht verbunden, den toten Sabinus zum zweiten Male xu vernichten, indem er seine Unfähigkeit und Beschränktheit an den Pranger zu stellen suchte, um selber dadurch in um so hellerem Lichte zu erscheinen, dann lautete diese Rede sicher anders; gerade darauf hätte es ankommen müssen, die hinterlistige Absicht des Eburonenkönigs viel klarer und deutlicher erkennen zu lassen.
Die Rede enthält aber weiter Angaben, wie sie in der ferneren Diskussion, wie sie uns vorliegt, gar nicht mehr oder doch nur sehr unbestimmt zur Sprache kommen. So wird 27, .5 darauf hingewiesen, dass nach dem allgemeinen Plane ganz Galliens alle Winterlager an diesem gleichen Tage angegriffen werden sollen. Davon liest man im Folgenden so wenig mehr eine Anspielung, dass vielmehr Cotta 28, 5 die Hoffnung aussprechen kann, aus dem nächsten Winterlager werde schon Hilfe kommen, und dass diese unbegründete Hoffnung von Sabinus in der uns gegebenen Darstellung mit keinem Worte zurückgewiesen wird. Ebenso gibt Ambiorix 27,8 klar und bestimmt an: in zwei Tagen sind die Germanen da. Auch hierauf müsste man bei einer in einem Zuge frei entworfenen Darstellung sicherere und bestimmtere Bezugnahme finden, als sie etwa in 29, l brevem esse consulendi occasionem oder 29, 7 unam esse in celeritate positam salutem zu finden ist. Diese Angaben stehen im Rahmen der uns vorliegenden Darstellung völlig pointenlos in der Luft. Ein besseres Anzeichen gibt es nicht dafür, dass Caesar die schlaue und kunstvolle Rede des Ambiorix einem schriftlichen Berichte entnahm, in den folgenden Teilen der Verhandlungen aber diesen Bericht kürzte, sodass weggefallen sein mag, was in Wirklichkeit über jene Punkte gesagt war.
Aber man betrachte weiter die Rede des Kotta und die Gegenrede des Sabinus 28 und 29; selbst in der wohl unvollständigen Form, in der sie Caesar mitteilt, lässt sich nicht verkennen, schon äusserlich, welch grösserer Raum der des Sabinus zufällt. Sollte man nicht bei der Voraussetzung, dass Caesar diese Reden erdacht hätte, gar in der oben erwähnten für Sabinus ungünstigen Absicht, erwarten, dass Kotta einmal mit grösserer Ausführlichkeit und dann mit überzeugenderen Gründen zu Worte käme, während Sabinus für seine Ansicht nur Weniges und wenig Stichhaltiges vorzubringen wüsste? Nun ist es aber gerade umgekehrt der Fall. Der Hinweis des Cotta 28, 3, man dürfe ohne Befehl des Caesar nicht abziehen, ist gänzlich unangebracht, wird auch von Sabinus weiter nicht beachtet. Seine geringe Meinung von der Gefahr einer Belagerung teilt Sabinus mit Recht nicht. Diesmal war es der spanischen Reiterei gelungen, den Feind abzuwehren; würden sie auch den gefürchteten Germanen gegenüber die Oberhand behalten? Dass Cicero, der nicht so weit vorgeschoben war und deshalb eher auf Hilfe hoffen durfte, der Belagerung nicht unterlag, hing an einem Haar. Über die Hoffnung des Cotta auf Hilfe vom nächsten Winterlager, wobei er vergisst, dass alle gleichzeitig angegriffen werden, ist bereits oben gesprochen. Ebensowenig begründet ist seine Hoffnung auf Hilfe von Caesar. Denn mit Recht muss Sabinus vermuten, dass er sich schon nicht mehr in Samarobriva befindet. Vergl. V 24, 8 und 25, 5.
Dagegen ist die Ansicht des Sabinus bei unbefangener Prüfung man muss sich erst zwingen, von dem unglücklichen Enderfolg abzusehen in allen Stücken sehr gut und richtig begründet. Er war berechtigt, nach den Wohltaten, die dem Eburonenkönige zu teil geworden waren, an dessen Eifer und Vorsorge für seine Freunde zu glauben: er war berechtigt, bei der bekannten wankelmütigen Gesinnung der Gallier und der drohenden Germanengefahr den Abzug von einem so vorgeschobenen und immerhin schwach besetzten Posten für vorteilhaft zu halten; er war berechtigt, für eine möglichst rasche Vereinigung und wenn nötig Hilfeleistung zur nächsten Station einzutreten. Bis in dieses Stadium der Entwicklung lässt sich dem Sabinus keine Verblendung und keine Schuld, weder culpa noch temeritas, nachweisen.
Dieser Umstand wäre sehr verwunderiich, wenn wir eine frei erfundene Darstellung Caesars vor uns hätten; er wäre ganz unverständlich, wenn Caesar dabei die Absicht gehabt hätte, den Sabinus zu verkleinern. Er verstärkt vielmehr den bereits gewonnenen Eindruck, dass hier ein Bericht zu Worte kommt, der die wirklich gehaltenen Reden im Referat enthielt.
Von grösster Wichtigkeit für die ganze Frage wird das Kapitel 30, das Worte des Sabinus in direkter Rede wiedergibt, nach denen er, des Widerstandes müde, nachzugeben willens war. Seiner Meinung nach 30, 3, könnten die Römer perendino die, also in zwei Tagen, mit dem nächsten Winterlager vereinigt sein. Nach der Angabe des Ambiorix 27. 9, in dessen Interesse es gewiss nicht lag, die Entfernung zu übertreiben, eher zu unterschätzen, lag der nächste Legat 50000 Schritte, also rund 75 km von Aduatuca entfernt. Das römische Heer machte Tagesmärsche von 12 25 km, in Eilmärschen 30 km. Wie konnte Sabinus, wenn sie des anderen Tages abzogen, die Hoffnung haben und aussprechen, diese Entfernung in zwei Tagen zu bewältigen, da dabei das offenbar schwierige Terrain und die notwendige Verzögerung durch die impedimenta zu berücksichtigen war. Zu der uns vorliegenden Darstellung stimmt seine Berechnung und er stösst dabei auf keinen Widerspruch mindestens um einen Tag nicht. Zu einem solchen Widerspruch kommt eine freie Ausgestaltung eines auf Grund dürftiger Skizzen entworfenen Bildes" nicht. Wollte vielmehr Sabinus wirklich in den nächsten zwei Tagen mit dem nächsten Winterlager vereinigt sein, so musste er den Rat gegeben haben, schon am selben Tag, an dem der Überfall und der Kriegsrat stattfand, aufzubrechen. Dabei muss er sich zur Begründung auf jene Angabe des Ambiorix berufen haben, wonach in zwei Tagen die Germanen zu erwarten waren, also auf jene Angabe, auf die wir schon eine Anspielung in dem uns vorliegenden Berichte Caesars vermissten. Von dieser Ausführung des Sabinus aber lesen wir nicht das geringste. Deutlicher kann sich nicht zu erkennen geben, dass wir hier einen von Caesar gekürzten Bericht eines Dritten vor uns haben.
In den Worten reieeti et relegati longe ab ceteris 30,3 hört man mit Recht oder kann man doch mindestens einen Vorwurf gegen Caesar hören, der sie auf diesen vorgeschobenen Posten gestellt hat. Wie sollte auch diese mindestens zweideutige Äusserung dem Sabinus von Caesar geliehen worden sein, falls hier nicht die wirklichen, authentischen Worte des Sabinus vorliegen?
Wir haben Anzeichen gefunden dafür, dass Caesar den schriftlichen Bericht eines Andern benützte, die Rede des Ambiorix aus ihm ganz entnahm, in den folgenden Verhandlungen kürzte, sodass manches stehen blieb, was jetzt in der gekürzten Erzählung ohne Bezugnahme ist. Im Folgenden werden wir beobachten, wie er bei dem Zusammenrücken auch verbindende Angaben selber hinzuzufügen genötigt war, deren Herkunft ihre Tendenz erraten lässt.
Als solche Zutat möchte ich die Bemerkung in 31,6 auffassen, wonach die Römer ohne Vorsichtsmassregelung abmarschiert wären, ein Unglück also ganz unvermeidlich scheint. Bei 32,2 nämlich erfahren wir, dass die Feinde vorn und hinten am Zuge auf Soldaten treffen, mit denen sie iniquissimo nostris loco den Kampf aufnehmen müssen. Dass das Gepäck vorschriftsmässig in die Mitte genommen war, ergibt sich weiter aus dem Befehle 33,3: impedimenta relinquerent atque in orbem consisterent. Dieser Befehl kann sich vorzugsweise doch nur auf die Soldaten bezogen haben, die hinter dem Gepäck zogen und sich nun an ihm vorbei mit den Andern zu einer Masse vereinigen sollen. Es kann aber keinen Augenblick zweifelhaft sein, ob von diesen sich widersprechenden Angaben jene eine oder die zwei als Caesars Zutat aufzufassen sind, in dessen Interesse es doch nur lag, die Schuld an der Katastrophe lieber den Legaten, als den Soldaten zuzuschieben.
Wie 31, 6, so scheint auch 34, 2 von Caesar mit Rücksicht auf seine Soldaten hinzugefügt zu sein, wonach die Soldaten voller Mut und Entschlossenheit waren. In Kapitel 33 aber ist aus dem Bericht stehen geblieben, wie entmutigend der Befehl des Kotta auf die Soldaten wirkte und bis zu welcher an Insubordination grenzenden Verwirrung es bei ihnen kam. Es ist dasselbe Kapitel 33, durch welches eben eine erste Zutat Caesars als solche zu erkennen war, und die widersprechende Stelle steht in demselben Kapitel 34, das bereits nach dem oben Bemerkten zu den auf Caesar zurückgehenden zu rechnen ist.
Aus den folgenden Kapiteln 35 37 seien in Kürze die Stellen herausgehoben, für die man ebenfalls nur unter der Voraussetzung zu einer befriedigenden Erklärung kommt, dass sie aus einem Caesar vorliegenden schriftlichen Bericht stammen.
Denn wie sollte sonst Caesar zu diesen genauen Angaben über die Zeitdauer des Kampfes 35, 5: cum a prima luce ad horam octaram pugnaretur, über die bis dahin gefallenen oder verwundeten Offiziere gekommen sein? Bis auf den Namen und Rang, Art und Umstände der Verwundung ist die Darstellung klar und bestimmt. Wenn der letzte Vermittlungsversuch von Gnaeus Pompeius interpres überbracht wird, so lässt das in die gleiche Richtung schliessen. Bei einer freien Ausgestaltung" dürfte man doch wohl wieder Gaius Arpineius, den familiaris des Sabinus, in dieser Rolle erwarten: und dass wir schliesslich in die Lage versetzt werden, die letzten Verhandlungen mit Cotta und mit Ambiorix so genau und eingehend zu lesen, auch das führt dazu, als Quelle den schriftlichen Bericht eines Augenzeugen anzunehmen.
Indessen läge für diese letztbehandelten Stellen immer noch die Möglichkeit vor, dass Caesar diese Quelle zwar benützte, sie aber doch nur zu einer selbständigen Darstellung verarbeitete. Den Beweis aber, dass auch hier der Bericht mit seinen eigenen Worten vorliegt, und zugleich die Bestätigung für die über Kapitel 27 34 gemachten Beobachtungen wird die sprachliche Untersuchung dieser Teile bringen, zu der wir nun übergehen.
In den Reden des Ambiorix, des Cotta und des Sabinus zeigen sich zunächst Wörter, die in den übrigen Teilen der Kommentare nirgends mehr vorkommen: coactus (Subst.) 27,3; pietas 27,7 im Sinne von ,Vaterlandsliebe' ; quantasivis 28,4; sapere 30,2 ; abs te sowie weiter rationem reposcere 30, 3 ; perendinus 30, 3 ; relegare et reicere 30, 3.
Es kommen dazu seltene und zum Teil grammatisch auffallende Wortverbindungen: apud quos 27,1, bei Caesar nur bei Reden an eine Versammlung gebraucht, vgl. bell. civ. I 7,23, III 6. 45, 82, ähnlich III 109; Quintus Junius ex Hipania quidam 27, 1 vgl. Petersdorff; auch der Ausdruck quod fecerit de oppugnatione 27, 3 entfernt sich von der gewöhnlichen Art; ebenso fällt auf ipsorum esse consilium celintne ... 27,9, besonders durch den an consilium angehängten Fragesatz; schwerfällig ist weiter die Häufung der Abstrakta in 27, 7 habere nunc se rationem officii pro beneficiis; man beachte die pointierte Ausdrucksweise in 29, 3 non hostem auctorem, sed rem spectare; dem si nihil esset durius 29, 6 tritt ja als Parallele I 48,6 si quid erat durius zur Seite: aber gerade an dieser Stelle gewinnt der Ausdruck den Schein eines mehr der militärischen Sprache eigentümlichen Wortes, das in I 48, 6 von bestimmten militärischen Verhältnissen auch treffend angewandt ist, hier aber 29, 6 von der allgemeinen Gefahr nur im Munde eines Kriegsmannes Kriegsleuten gegenüber verständlich ist.
Es seien ferner einige Punkte über den gesucht rhetorischen Charakter dieser Reden nicht übersehen: Die Rede des Cotta ist nur klein, aber doch findet in ihr die Übergangsformel zur Argumentation Platz 28, 4: rem esse testimonio, sie schliesst kräftig einsetzend mit postremo 28, 6 ; genau so ist die Rede des Sabinus referiert 29, 5 postremo. Beidesmal schliesst sich daran ein direkter Fragesatz: postremo quid esse lerius aut turpius, postremo quis hoc sibi persunderet. Dieselbe rhetorische Gliederung macht sich auch 27,4 bemerkbar: civitati porro hanc fuisse belli causam dabei findet sich porro überhaupt nur an dieser einzigen Stelle.
Auch in der Diktion zeigt sich das gleiche rhetorisierende Moment, so in der Verbindung 27,2 in servitute et cutenis teuere, in der Steigerung 28,4: quantasvis, rnagnas etiam copias Germanorum, in der Allitteration 30, 3: reiecti et relegati und ebenso ferro aut fame intereant.
Ähnlich zeigen die weiteren Kapitel einen von Caesars Ausdrucksweise verschiedenen Charakter; dies bewirken vor allem die schon bei Petersdorff betonten: manus dare 31,3; languor 31,5; omnia per se obire 33,3; incommode 33,4; velocissime 35,2; Quintus Lucaniis, eiusdem ordinis 35, 7; die Konstruktion cum sin autem 35, 4; hinzu kommt 32, 1 Romanorum adventum, wofür sonst Caesar stets nostrorum hat; schliesslich ist noch hierher zu ziehen die Wiederholung desselben Ausdrucks 36,2 und 3: sperare a multitudine impetrari posse, sperare ab eo . . impetrari posse. Zwar ist auch Caesars Stil trotz aller Eleganz nicht immer frei von ähnlichen Wiederholungen; in unserem Zusammenhang aber finden diese so unmittelbar auf einander folgenden Worte ihr richtiges Verständnis erst dann, wenn sie als die in Wirklichkeit gefallenen, getreu referierten Worte aufgefasst werden.
Auf der anderen Seite aber ist nicht zu übersehen, dass neben und mitten in den solche Abweichungen zeigenden Kapiteln einzelne Abschnitte nichts derartiges aufweisen; so geben Kapitel 34 und 37, das einleitende Kapitel 26 kaum zu Bemerkungen Anlass.
So wird sich denn das Ergebnis dieser Ausführungen dahin zusammenfassen lassen, dass man nicht etwa so weit gehen kann, die Kapitel 26 37 im Ganzen als eine Einlage auszuschalten, die von fremder Hand geschrieben, von Caesar hier den Kommentaren eingefügt wäre; dass man aber soviel deutlich erkennen kann, dass bei Niederschrift dieser Kapitel Caesar den schriftlichen Bericht eines Dritten benützte, in den Reden des Ambiorix wie des Cotta und Sabinus, hier nicht ohne zu streichen, ihn direkt zu Worte kommen liess, in den weiteren Teilen überarbeitete, namentlich kürzend, stellenweise auch hinzufügend und ergänzend, dabei es aber durchaus nicht für seine Aufgabe hielt, in den beibehaltenen Teilen die sprachlichen Eigentümlichkeiten des Berichtes zu unterdrücken.
Von wem stammte nun dieser Bericht? Wir müssen auf die anfangs berührte Stelle V 47, 5 zurückkommen, die von der brieflichen Benachrichtigung durch Labienus berichtet, und entscheiden, was oben freigelassen wurde, ob Labienus selber den ausführlichen Bericht nach seinen Erkundigungen verfasste oder ob er den Bericht eines derer, die zu ihm geflüchtet waren, Caesar zuschickte.
Alles aber spricht dafür, dass hier einer der wenigen Entronnenen, ein Augenzeuge, zu Worte kommt, der an den Ereignissen unmittelbar mitbeteiligt war; dafür spricht vor allem die ganze sprachliche Haltung des Berichtes, ferner die genaue Kenntnis aller Vorgänge bis zu jenen Einzelheiten über die Verwundungen und Verluste; zu solch eingehenden Erkundigungen und ihrer eingehenden Wiedergabe gebrach es Labienus schon einfach an Zeit, und es ist nicht zu vergessen, dass er mit seiner eigenen Lage in ähnliche Schwierigkeiten durch die Treverer zu geraten drohte.
Aber diese Anhaltspunkte, die auf einen Augenzeugen als Verfasser des von Caesar benützten Berichtes schliessen lassen, lassen weiter die Frage auftauchen, ob sie sich nicht vielleicht durch andere verstärken und erweitern liessen, sodass man mit einiger Wahrscheinlichkeit auf einen bestimmten Namen als Verfasser hinweisen könnte.
Die genaue Kenntnis der Vorgänge im Kriegsrat und im Lager 28 31, der letzten Verhandlungen zwischen Cotta und Sabinus 36 deuten darauf hin, dass man den Verfasser des Berichtes in der engeren Umgebung der Legaten, unter den höheren Offizieren, zu suchen hat. Dahin führt auch die genaue Kenntnis über die Verluste und Verwundungen 35, dahin die immerhin gewandte, von rhetorischem Studium zeugende Sprache in den von ihm herrührenden Teilen. In die gleiche Richtung deutet auch die Kritik des Befehles 33, und die sachliche Beurteilung der Nachteile der Römer während des Kampfes 35. Nun beachte man weiter die Ausführlichkeit und die Bestimmtheit in den Einzelheiten, mit der die Rede des Ambiorix referiert wird 27. In dem Kriegsrate befanden sich die beiden Legaten, die Kriegstribunen, die sechs Centurionen erster Ordnung und, wie man ergänzen muss, die beiden Unterhändler Gaius Arpineius und Quintus Junius, durch welche die Ausführungen des Eburonenkönigs den Versammelten bekannt wurden. Mit Ausnahme der beiden letzteren und der Legaten hören die hier Versammelten diese Rede zum erstenmale. Man wird nicht fehlgehen, wenn man annimmt, dass nicht einer der Tribunen oder Centurionen sich auf diese ausführliche Form noch zu besinnen wusste, sondern dass diese Ausführlichkeit der Berichterstattung, da die Legaten beide fallen, einem der beiden Unterhändler zuzuschreiben ist. Im anderen Falle, wenn einer der Tribunen oder Centurionen den Bericht verfasst hätte, hätte er sie wohl doch auch in der Zeitfolge mitgeteilt, wie sie ihm bekannt wurde, sodass sie etwa in dem Bericht über die Verhandlungen während des Kriegsrates ihre Stelle gefunden haben würde.
Man beachte aber ferner die geradezu auffällige Art, in der die Haltung des Sabinus und die des Cotta während des Überfalles und des Kampfes gegenüber gestellt werden in Kap. 33, lu. 2; 36; 37, 1 u. 2. Mit den schärfsten Mitteln und Ausdrücken wird die kaltblütige und bewundernswerte Ruhe des Kotta der Kopflosigkeit, Feigheit und Unvorsichtigkeit des Sabinus gegenüber gehalten.
Von den beiden Unterhändlern wird Gaius Arpineius 27, 1 ausdrücklich als familiaris des Quintus Titurius bezeichnet. Man würde es schwer verstehen, wenn diese Gereiztheit der Berichterstattung, die nicht zu verkennen ist, die auch Sumpff II S. 32 gut gekennzeichnet, in völliger Verkennung der Umstände freilich Caesar zugeschrieben hat, wenn dieser gehässige Bericht von dem Freunde des Sabinus geschrieben wäre. Aus dem Umstande, dass die letzten Verhandlungsversuche des Sabinus 36, 1 Gnaeus Pompeius, nicht er, vermittelt, darf vielleicht sogar geschlossen werden, dass er während des Kampfes bis dahin schon gefallen war.
So kommt denn aller Wahrscheinlichkeit nach, soweit solche Gründe zu einer wahrscheinlichen Schlussfolgerung führen können, nur noch Quintus Junius als der Verfasser des Berichtes in Betracht.
Dann nennt er sich selbst 27, 1 ex Hispania quidam; über seine Stellung verlautet nichts. Spanische Reiterei ist dem Sabinus zugeteilt, wie sich aus 26,3 ergibt. Aus dem Bericht wurde schon oben geschlossen, dass der Verfasser Offizier gewesen sein wird. Daraus darf man vielleicht kombinieren, dass Quintus Junius der oder einer der Präfekten dieser spanischen Reiterei war und auf diese Weise unter die Truppen und unter das Kommando des Sabinus kam. So erklärte sich dann auch die Schnelligkeit, mit der die Unglücksbotschaft dem Labienus zugebracht wird. Aus seiner Parteinahme für Kotta in dem Bericht schliesst sich ansprechend ein engerer Anschluss an diesen Legaten, den er bis zum letzten Augenblick nicht verliess; erst nach seinem Tode an Sieg verzweifelnd, rettete er sich zu Pferde aus der Schlacht. Quintus Junius kommt sonst nicht mehr vor; im Bell. Hispaniense 3 aber findet sich ebenfalls ein Junier: quibiis praefecit hominem eius proviciae notum et non parum scientem, L. Junium Paciaecum. Er steht auf Seiten des Caesar. Vielleicht haben wir in ihm einen Verwandten mit unserem Quintus Junius zu erkennen.
Das Ergebnis dieser Untersuchung scheint nicht ohne Wert für die Frage, wie diese Partieen in der Schule zu behandeln sind. Man wird nicht etwa deshalb, weil grössere Teile, die Reden, also gerade die interessantesten für uns, nicht von Caesar stammen, diese ganze Episode von der Lektüre ausscheiden wollen. Man wird diese zwölf Kapitel lesen, schon weil sie im Umfange alle Forderungen einer für sich abgeschlossenen, grösseren didaktischen Einheit erfüllen. Hier bietet sich die Gelegenheit so günstig wie selten, hinzuweisen auf den strategischen und taktischen Wert und die Bedeutung des Lagerbaues für die Römer; hinzuweisen auf den Unterschied römischer und moderner Kriegsführung und Bewaftnung, jene dem Nahkampf, diese wesentlich dem Fernkampf angepasst; ferner hinzuweisen auf den Nachteil, dem die römischen Legionen bei einem Fernkampf, wie ihn hier Ambiorix nach dem erfolglosen Sturm auf das Lager gewählt hat, ausgesetzt sind. Es ist derselbe Nachteil, den Kassivellaunus mit richtigem Blick erkannt und erfolgreich ausgenützt hat, derselbe, dem die Katastrophe von Karrhä zuzuschreiben ist, derselbe, der dem Caesar bei Thapsus verhängnisvoll zu werden drohte. Die Unterscheidung zwischen der allzu vorsichtigen, zukünftige Schwierigkeiten allzu ängstlich vorausbedenkenden Kriegsführung, wie sie den Sabinus zu seinem Entschluss bringt, und der kühnen, fast tollkühnen Führung, die den Cotta der drohenden Gefahren spotten lässt, findet in der Xenophonlektüre ihre Parallele in der Meinungsverschiedenheit zwischen Klearchos und Kyros über die Leitung des Angriffes auf das Perserheer und wird später gute Dienste leisten bei der Charakterisierung Caesars und Pompeius als Feldherrn im Bürgerkrieg. Ein Einzelbild ferner, wie das des heldenmütigen Adlerträgers vor dem Lagertor, der mit Einsetzung seines Lebens das anvertraute Zeichen sichert, ist des warmen Interesses sicher.
Man wird sich solche Vorteile nicht entgehen lassen wollen; aber soviel steht nach den obigen Ausführungen fest, dass diese Partieen sich nicht eignen zu einer grammatischen und stilistischen Behandlung. Bei diesen Reden auf die Regeln der oratio obliqua einzugehen, diese gehäuften Seltenheiten einprägen zu lassen, eine solche Behandlung würde vergessen, dass hier nicht Caesar, sondern, sei es, Quintus Junius vorliegt. Die sprachlichen Schwierigkeiten sind in der Tat recht gross, dass man leicht vor der Lektüre überhaupt zurückschrecken möchte.
Aber man wird diese Episode zu einem Objekt kursorischer Lektüre machen, die an den sprachlichen Einzelheiten und grammatischen Schwierigkeiten sich nicht aufhält, sondern es als Aufgabe betrachtet, in raschem Zuge den Inhalt aufnehmen und verarbeiten zu lassen. Der Versuch würde sich lohnen, die Caesarlektüre der Schule daraufhin durchzuprüfen und zu scheiden, welche Partieen sich vorzugsweise zu solcher Behandlung eignen. Wenn es gelungen ist, einen der Gesichtspunkte, nach denen diese Auswahl vorzunehmen wäre, aufzuweisen, seine Anwendung an einem bestimmten Falle darzulegen, so ist der Zweck dieser Zeilen erreicht.
(Kleine Kritik am Rande: Wäre demnach Quintus Junius in der Nacht nach dem Gefecht im Lager verblieben und hat sich offenbar nicht umgebracht, oder woher und von wem wäre dann die Geschichte des Adlerträgers überliefert? - Anm. d. Webmasters)

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